Kein Trainingsbetrieb


Aufgrund der aktuellen Bestimmungen muss der Trainingsbetrieb für den Freizeit-und Kindersport bis zum 30.11.2020 eingestellt werden. Die Trainer haben sich deshalb Gedanken gemacht und für alle Kinder einen Trainingsplan zusammengestellt. Weiterhin haben wir für alle anstehenden Kyu-Prüfungen Anleitungen zum Anschauen hinterlegt. Zusätzlich sind auf der Fitness-Seite einige Videos zum Hometraining hinterlegt. Wir hoffen, dass alle unsere Sportler und ihre Familien gesund und fit bleiben und freuen uns, euch möglichst bald wiederzusehen. 

Gilt ab dem 2.11.2020 bis zum 30.11.2020

 

Der Sportbetrieb auf und in allen Sportanlagen ist untersagt. Dies gilt insbesondere für

·      Gymnastik-, Turn- und Sporthallen,

·      Fitnessstudios,

·      ...

Dieses Verbot gilt nicht für

·      den Individualsport auf und in allen Sportanlagen allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts; die Ausübung von Kontaktsport ist untersagt, sofern dies mit der Person eines anderen Haushalts erfolgt, 

·      den Schulbetrieb sowie für Lehrveranstaltungen in der Sportpraxis an Hochschulen und in Schwimmbädern, (Anm.: generell gilt ab Sek. II Maskenpflicht auch im Unterricht, dies gilt nicht für Sportunterricht, z.B. Judo im Rahmen des Sportunterrichtes)

·      den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Berufssportlerinnen und ‑sportler, der Bundesligateams sowie der Kaderathletinnen und -athleten der olympischen und paralympischen Sportarten an Bundes-, Landes- oder Olympiastützpunkten, der im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des jeweiligen Sportfachverbandes stattfindet. Dies gilt auch für die Nutzung von Schwimmbädern.

·      (Anm.: eine Ausnahme wie in Berlin für Sport im Freien für Kinder unter 14 Jahren existiert [bisher] nicht)